Start Datenschutz Geldwäschegesetz Impressum
Geldwäschegesetz gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG für Immobilienmakler Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienunternehmen verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Wenn wir Sie nach Ihrem Personalausweis (bei Privatpersonen) oder Handelsregisterauszug (bei Firmen bzw. juristischen Personen) fragen, wird Sie das wahrscheinlich wundern. Wir als Immobilienunternehmen sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Ihre Identität festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben wir vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag bzw. Nachweis zu erfüllen. Eine Kopie des Dokumentes ist von uns zu fertigen und 5 Jahre in unseren Akten aufzubewahren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir diese Kopie nicht an Dritte, außer bei begründeten Verdachtsfällen an Strafverfolgungsbehörden, weitergeben. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Wir, die Verpflichteten, müssen dies gegenüber den Behörden belegen. Was heißt das in der Praxis? In folgenden Fällen müssen wir Ihre Identität durch Vorlage und Kopie des Personalausweises (Privatpersonen) oder Handelsregisterauszuges (Firmen/juristischen Personen) festgestellt haben. - Anzeige eines Kaufinteresses - vor Unterzeichnung eines Maklervertrages oder Nachweises - bei Abschluss einer Reservierungsvereinbarung - bei Erteilung einer Vollmacht zur Beauftragung des Notarvertrags Im Maklervertrag bzw. Nachweis müssen wir auf die Erfassung Ihrer Identitätsdaten hinweisen. Lediglich bei unverbindlichem Interesse an einer Immobilie ohne Suchauftrag oder ohne Anforderung näherer Unterlagen zur Immobilie ist die Legimitation nicht vorgeschrieben. Weitere Pflichten: Wir müssen außerdem festzustellen, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für dritte Personen, juristische Personen oder Körperschaften handeln. Mit diesen gesetzlichen Bestimmungen sollen Sicherheitsgrundlagen geschaffen werden, um kriminellen Handlungen im Rahmen von Immobiliengeschäften entgegen zu treten. Wir bitten um Verständnis.